Quelle:
http://www.mabuse-verlag.de/
Katastrophale Folgen
Gutachten über (traumatisierte) Asylbewerber
Hans Wolfgang Gierlichs
Viele Menschen, die als Flüchtlinge in unser Land kommen, wurden zuvor
mißhandelt und gequält, verloren ihre Heimat und ihre Angehörigen. Sie
haben schreckliche Erfahrungen gemacht. Wenn sie hier in Deutschland im
Asylverfahren geltend machen, an den Folgen dieser Traumatisierungen zu
leiden, wird dies häufig nicht anerkannt und als unglaubwürdig dargestellt.
Ihnen droht damit die Abschiebung in ihr Ursprungsland, das heißt die
Rückkehr an den Ort der erlittenen Torturen. Sie erleben dies häufig als
erneute extreme Bedrohung. Manchen gelingt es, Hilfe bei Behandlungszentren
für Flüchtlinge und Folteropfern, bei Beratungsstellen oder
PsychotherapeutInnen zu finden. Sie werden dort betreut. Gegebenenfalls
wird eine fachärztliche oder psychologische Begutachtung veranlaßt.
Behörden und Gerichte erklären in vielen Fällen diese fachärztlichen /
psychologischen Gutachten für unzureichend oder einseitig und lassen
erneute Gutachten erstellen, meist durch Amtsärzte / Polizeiärzte.Diese
Gutachten zeigen häufig deutliche fachliche und auch ethische Mängel.Warum
ist das so?
Psychische Folgen von Traumatisierungen
Die psychischen Folgen von Traumatisierungen sind den Gutachtern oft nicht
ausreichend bekannt.Schwere Traumatisierungen wie Folter, Mißhandlungen,
Vertreibung und Miterleben der Ermordung naher Angehöriger hinterlassen
häufig keine sichtbaren körperlichen Spuren, aber immer schwere seelische
Verletzungen, die je nach psychischer Stabilität unterschiedlich heilen und
das weitere Leben der Opfer mehr oder weniger beeinträchtigen. Sie führen
zu einer Flut überschwemmender unerträglicher Affekte, die unser Gehirn und
unsere Seele massiv überfordern und gegen die sich unser Gehirn mit einigen
Mechanismen zu schützen versucht, indem es die Verarbeitung der Eindrücke
teilweise blockiert.Viele kennen dieses „Abschalten“ aus der Erinnerung an
Autounfälle oder andere umschriebene Traumata. Die Erinnerung ist zerfetzt,
Sinneseindrücke sind getrennt, Szenen ohne Ton, wie in Zeitlupe. Menschen
laufen wie betäubt herum, stehen „unter Schock“, spüren kaum
Schmerzen.Diese Veränderungen der Wahrnehmung können als ein Versuch
verstanden werden, sich vor dem vollen Miterleben des Grauens zu schützen.
Sie klingen häufig spontan wieder ab. Bei stärkerem Gewalterleben mit
ausgeprägter Hilflosigkeit und Todesangst kommt es bei bis zu 50 % der
Opfer zu bleibenden Veränderungen: Die Menschen sind alarmiert und überwach
mit Unruhe, Schlafstörungen, vegetativer Übererregbarkeit und
entsprechenden körperlichen Störungen. Die bruchstückhaft gespeicherten
Bilder und schrecklichen Gefühle brechen bei geringen Auslösern wie
Geräuschen, Gerüchen oder Tönen als „flashbacks“ oder Intrusionen, quälende
Zustände des Zurückfallens in die traumatischen Szenen in das Leben der
Opfer ein. Im Vergleich zu Erinnerungen fehlt die Distanz, die Qual ist
wieder gegenwärtig. Um dem zu entrinnen, versuchen viele Opfer, alle
auslösenden Situationen zu meiden. Sie ziehen sich zurück und vereinsamen,
ihre sozialen Kontakte brechen ab.
Andere schaffen es, ein oberflächlich unauffälliges Leben zu führen. Sie
wirken erst bei näherem Hinsehen leer und maskenhaft, sie haben sich
betäubt. Manche wirken sehr aktiv, tatkräftig, ihr Mut scheint unüberlegt,
ohne Vorsicht. Viele tendieren dazu, sich selbst zu schädigen. Je nach
ihrer psychischen Stabilität scheinen einige von ihnen mit den
traumatischen Erfahrungen ganz gut zurecht zu kommen. Man muß schon genauer
hinsehen, um ihre Verletzungen zu erkennen.Erst bei längerem Kontakt wird
deutlich, daß sie verzweifelt versuchen, sich als Teil einer verstehbaren,
Sinn gebenden Welt, aus der sie herausgefallen waren, wiederzufinden und
erneut Halt, Hoffnung und Kontinuität zu erreichen. Nach „sozialen“
Traumen, also Mißhandlungen durch andere Menschen, sind die Opfer in ihrem
Erleben oft besonders beeinträchtigt. Sie sind mißtrauisch, ihr Glaube an
soziale Hilfe ist nachhaltig gestört. Durch das Erleiden demütigender
Qualen fühlen sie sich wertlos und beschämt, die Regeln der Kultur, aus der
sie kommen, verstärken häufig diese Gefühle und führen zu Isolierung. Dies
gilt besonders für Frauen, die vergewaltigt wurden. Häufig sind
grundlegende Gefühle von Sicherheit im sozialen Bezug zerstört. Kontakt zu
andern Menschen bedeutet für die Opfer dann Unruhe, Streß, Angst,
Orientierungslosigkeit. In einem fremden Land mit einer unverständlichen
Sprache fühlen sie sich besonders unsicher.
Gutachter kennen das Krankheitsbild nicht ausreichend
Sie treffen hier auf ärztlich-psychiatrische oder psychologische Gutachter,
die oft nicht ausreichend mit ihrer psychischen Situation, ihrer „Störung“,
vertraut sind. Die Folgen von Traumatisierungen wurden in den USA nach dem
Korea- und dem Vietnamkrieg schon seit längerem recht gut untersucht und in
dem Krankheitsbild der Posttraumatischen Belastungsstörung (PTSD)
zusammengefaßt, das bei all seinen Schwächen einigermaßen praktikabel ist.
In Deutschland wurde das Thema Trauma spät aufgegriffen. Das Krankheitsbild
der PTSD wurde erst in den letzten 10 bis 15 Jahren allmählich bekannter.
Es war (und ist auch heute noch) in der Regel nicht Teil der Fachausbildung
zum Psychiater, es wird auch an vielen psychotherapeutischen
Ausbildungsstätten nicht oder nur oberflächlich gelehrt.Viele vor allem
ältere Gutachter kennen also dieses Krankheitsbild nicht oder nicht
ausreichend. Sie begegnen in ihren Untersuchungen Menschen, die einerseits
dumpf und fühllos wirken und andererseits wenig Reizschutz haben, für die
schon die Untersuchung selbst eine unerträgliche Situation von Auslieferung
sein kann, die sie in Angst und Unruhe versetzt und alte Wunden aufreißt.
Sie treffen auf Störungen der Erinnerung, auf Fragmente traumatischer
Szenen, auf einen Wechsel völliger Erinnerungsblockaden und Überflutungen.
Sie verstehen nicht, daß ihnen Menschen gegenüber sitzen, die oft in einer
anderen inneren Welt leben, für die Wahrnehmung und Kommunikation ein
Problem ist, bei denen die Vergangenheit immer wieder in die Gegenwart
einbricht.
Sie wundern sich über die fehlenden Worte, weil sie die Studien nicht
kennen, in denen festgestellt wurde, daß bei traumatischem Streß besonders
das Sprachzentrum unterdrückt wird. Sie sind befremdet über die
inkongruenten Erinnerungsabläufe und die Wechsel von Teilnahmslosigkeit und
Angst, weil sie die psychobiologischen Veränderungen nicht kennen, die nach
schweren Traumatisierungen im Gehirn auftreten.
Begegnung löst starke eigene Gefühle aus
Die Begegnung mit Traumatisierten löst in den meisten Menschen starke eigene
Gefühle aus, die häufig zu Abwehr führen. Traumatisierung ist auch
gesellschaftlich tabuisiert. Die Begegnung mit den Gefühlen des Grauens und
der existentiellen Bedrohung, die Traumatisierte, oft nur ganz
unterschwellig, ausstrahlen, löst Schrecken, Schuldgefühle und Angst aus,
Gefühle, mit denen wir nichts zu tun haben wollen. Das Verhalten von
Traumatisierten erscheint manchmal seltsam, befremdlich, sie strahlen etwas
aus, was bedrohlich sein kann und die dunklen Seiten menschlicher Existenz,
die wir alle in uns tragen, anklingen läßt.Die Abwehr, die hieraus
resultiert, beeinflußt oft die Beurteilung erheblich. Sie kann es fördern,
daß sich Gutachter in sichere Distanz und Skepsis zurückzuziehen. Sie kann
andererseits dazu führen, daß behandelnde Ärzte oder Psychologen spontan
und tief betroffen Atteste ausstellen, die engagiert, aber unzureichend
sind und die Abwehr der Gutachter nur verstärken. Gutachter brauchen daher
Selbstreflexion, Sachkenntnis und ethische Sicherheit, häufig auch
Supervision, um den Belastungen ihrer Arbeit gewachsen zu sein.
Politische Situation der Abschottung
Die Begutachtung von Asylbewerbern geschieht in einem gespannten
politisch-gesellschaftlichen Raum. Die Gutachter arbeiten in einer
politischen Situation deutlicher Abschottung gegenüber nicht „nützlichen“
Fremden und sichtbarer Aushöhlung der Asylgrundsätze, auch unter Rot-Grün.
Die Asylsuchenden werden meist erst begutachtet, wenn ihren Angaben nicht
geglaubt wird, wenn ihre Anträge abgelehnt werden und die Frage der
Abschiebung im Raum steht. In der Regel werden dann beamtete Ärzte als
Gutachter eingesetzt, die in Gesundheitsämtern oder wie z.B. in Berlin als
Polizeiärztinnen und -ärzte arbeiten. Diese Gutachter werden in einer
Situation tätig, in der politisch die Abschiebung gewollt ist. Sie fühlen
sich häufig unter einem mehr oder weniger großen Druck ihrer Arbeitgeber.
Eigene politische Überzeugungen und Vorbehalte fließen in die
Begutachtungen ein. Oft sind auch die ihnen vorgelegten Fragestellungen
(bewußt?) unklar oder verkürzt. Bei eventuell traumatisierten Personen wird
oft nicht danach gefragt, ob Hilfe zur Gesundung nötig ist, sondern es wird
Hilfestellung bei der Abschiebung verlangt. So wurde früher häufig nach
„Suizidalität“ gefragt.Dies bedeutete, Stellung zu der Frage zu nehmen, ob
während des erzwungenen Transportes die Gefahr der Selbsttötung bestehen
könnte und wie groß das Risiko sei.
Da viele Ärzte trotz des oben beschriebenen Druckes nicht bereit waren,
dieses Risiko bei den so offensichtlich verzweifelten zu begutachtenden
Menschen auszuschließen, wurde die Fragestellung in „Reisefähigkeit“
geändert, ein völlig sinnloser Auftrag in einer Zeit, in der selbst
Intensivpatienten mit Flugzeugen transportiert werden.Tatsächlich
wiederholt diese „Fragestellung“ den alten Auftrag, zu klären, ob die
abzuschiebende Person ohne größeres Risiko, „Ärger“ zu bekommen, in ihr
Ursprungsland transportiert werden kann. Sie interessiert sich nicht für
das Wohl des Flüchtlings. Der deutsche Ärztetag hat 1999 eine Entschließung
verabschiedet, in der es heißt: „Ausstellung einer
,Reisefähigkeitsbescheinigung’ unter Mißachtung fachärztlich festgestellter
Abschiebehindernisse wie z.B. Traumatisierungen sind mit den in der
ärztlichen Berufsordnung verankerten ethischen Grundsätzen nicht
vereinbar.“ Dennoch werden diese Bescheinigungen weiter ausgestellt.
Katastrophale Folgen für die Asylbewerber
Die Mängel in der Begutachtung haben oft katastrophale Folgen für die
Asylbewerber. So wurde im Herbst 2000 der Aachener Friedenspreisträger und
Sprecher des Wanderkirchenasyls NRW, Herr H. C., in die Türkei abgeschoben,
nachdem ihm in einem amtsärztlichen Gutachten bescheinigt worden war, nicht
traumatisiert zu sein. Der Gutachter bescheinigte einerseits
„Reisefähigkeit“ und bestritt (ohne einen so weitgehenden Gutachtenauftrag
zu haben) bei Herrn C., dem mehrere Fachärzte attestiert hatten, an einer
posttraumatischen Belastungsstörung zu leiden, das Vorliegen dieser
Störung. Proteste verhallten, Herr C. mußte Deutschland verlassen.
Dies veranlaßte uns, eine Gruppe überwiegend Aachener Psychotherapeuten, das
Abschiebe-Gutachten zu untersuchen. Wir fanden übereinstimmend gravierende
ethische und fachliche Mängel. Wir formulierten notwendige Schritte, um
diese Situation zu ändern: – Es müssen eindeutige und bindende Richtlinien
für die Begutachtung von eventuell traumatisierten Asylbewerbern erstellt
werden. Solche Richtlinien sind u.a. von der bundesweiten
Arbeitsgemeinschaft der Psychosozialen Zentren für die Behandlung von
Flüchtlingen und Folteropfern, aber auch von anderen Stellen bereits in
guter Qualität angedacht worden. Sie müssen Form und Inhalt der Gutachten,
die Dauer der Begutachtung, die Anwesenheit von DolmetscherInnen etc.
regeln. Sie müssen die fachlichen Voraussetzungen der GutachterInnen
beschreiben, z. B. eine ausreichende psychotherapeutische Ausbildung und
laufende psychotherapeutische Tätigkeit sowie ausreichende Selbsterfahrung.
– Gutachter müssen verstärkt fortgebildet werden, sowohl bezüglich ihrer
Kenntnisse des Krankheitsbildes als auch bezüglich ihrer psychischen
Belastung. Dies ist eine Aufgabe der Ärzte-(und später Psychologen)kammern,
gemeinsam mit den Fachgesellschaften, den Behandlungszentren für
Folteropfer und anderen Fortbildungszentren. – Die Ärzte-(und später auch
die Psychologen)kammern müssen immer wieder die ethischen Standards wie die
Pflicht zu Unabhängigkeit und Sorgfalt bei ärztlicher oder psychologischer
Arbeit einfordern.
Aachener Appell:
In einem Aufruf, Aachener Appell genannt, forderten wir als erste Maßnahme
bindende Gutachten-Richtlinien und erinnerten an die Pflicht zu ärztlicher
Eigenständigkeit.Der Aufruf wird bisher von nahezu 500 KollegInnen
unterstützt, unter ihnen Vorstände großer Ausbildungsinstitute,
universitärer und klinischer Einrichtungen sowie Fachgesellschaften wie BDP
und der DGPT. Auch der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesärztekammer
unterstützt ihn.Aus dem Unterstützerkreis hat sich eine Projekt-Gruppe
entwickelt, die Gutachten-Richtlinien zusammenfaßt und mit Behörden wie dem
Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge in Nürnberg
diskutiert sowie über die Akademien der Landesärztekammern
Fortbildungsmaßnahmen initiiert. Um unsere Ziele zu erreichen, brauchen wir
weiterhin Unterstützung.Interessierte können den Aufruf unter
hwgierlichs@t-online.de anfordern.