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Quelle: http://www.mabuse-verlag.de/

Katastrophale Folgen

Gutachten über (traumatisierte) Asylbewerber

Hans Wolfgang Gierlichs

Viele Menschen, die als Flüchtlinge in unser Land kommen, wurden zuvor mißhandelt und gequält, verloren ihre Heimat und ihre Angehörigen. Sie haben schreckliche Erfahrungen gemacht. Wenn sie hier in Deutschland im Asylverfahren geltend machen, an den Folgen dieser Traumatisierungen zu leiden, wird dies häufig nicht anerkannt und als unglaubwürdig dargestellt.

 Ihnen droht damit die Abschiebung in ihr Ursprungsland, das heißt die Rückkehr an den Ort der erlittenen Torturen. Sie erleben dies häufig als erneute extreme Bedrohung. Manchen gelingt es, Hilfe bei Behandlungszentren für Flüchtlinge und Folteropfern, bei Beratungsstellen oder PsychotherapeutInnen zu finden. Sie werden dort betreut. Gegebenenfalls wird eine fachärztliche oder psychologische Begutachtung veranlaßt. Behörden und Gerichte erklären in vielen Fällen diese fachärztlichen / psychologischen Gutachten für unzureichend oder einseitig und lassen erneute Gutachten erstellen, meist durch Amtsärzte / Polizeiärzte.Diese Gutachten zeigen häufig deutliche fachliche und auch ethische Mängel.Warum ist das so?

Psychische Folgen von Traumatisierungen

Die psychischen Folgen von Traumatisierungen sind den Gutachtern oft nicht ausreichend bekannt.Schwere Traumatisierungen wie Folter, Mißhandlungen, Vertreibung und Miterleben der Ermordung naher Angehöriger hinterlassen häufig keine sichtbaren körperlichen Spuren, aber immer schwere seelische Verletzungen, die je nach psychischer Stabilität unterschiedlich heilen und das weitere Leben der Opfer mehr oder weniger beeinträchtigen. Sie führen zu einer Flut überschwemmender unerträglicher Affekte, die unser Gehirn und unsere Seele massiv überfordern und gegen die sich unser Gehirn mit einigen Mechanismen zu schützen versucht, indem es die Verarbeitung der Eindrücke teilweise blockiert.Viele kennen dieses „Abschalten“ aus der Erinnerung an Autounfälle oder andere umschriebene Traumata. Die Erinnerung ist zerfetzt, Sinneseindrücke sind getrennt, Szenen ohne Ton, wie in Zeitlupe. Menschen laufen wie betäubt herum, stehen „unter Schock“, spüren kaum Schmerzen.Diese Veränderungen der Wahrnehmung können als ein Versuch verstanden werden, sich vor dem vollen Miterleben des Grauens zu schützen. Sie klingen häufig spontan wieder ab. Bei stärkerem Gewalterleben mit ausgeprägter Hilflosigkeit und Todesangst kommt es bei bis zu 50 % der Opfer zu bleibenden Veränderungen: Die Menschen sind alarmiert und überwach mit Unruhe, Schlafstörungen, vegetativer Übererregbarkeit und entsprechenden körperlichen Störungen. Die bruchstückhaft gespeicherten Bilder und schrecklichen Gefühle brechen bei geringen Auslösern wie Geräuschen, Gerüchen oder Tönen als „flashbacks“ oder Intrusionen, quälende Zustände des Zurückfallens in die traumatischen Szenen in das Leben der Opfer ein. Im Vergleich zu Erinnerungen fehlt die Distanz, die Qual ist wieder gegenwärtig. Um dem zu entrinnen, versuchen viele Opfer, alle auslösenden Situationen zu meiden. Sie ziehen sich zurück und vereinsamen, ihre sozialen Kontakte brechen ab.

Andere schaffen es, ein oberflächlich unauffälliges Leben zu führen. Sie wirken erst bei näherem Hinsehen leer und maskenhaft, sie haben sich betäubt. Manche wirken sehr aktiv, tatkräftig, ihr Mut scheint unüberlegt, ohne Vorsicht. Viele tendieren dazu, sich selbst zu schädigen. Je nach ihrer psychischen Stabilität scheinen einige von ihnen mit den traumatischen Erfahrungen ganz gut zurecht zu kommen. Man muß schon genauer hinsehen, um ihre Verletzungen zu erkennen.Erst bei längerem Kontakt wird deutlich, daß sie verzweifelt versuchen, sich als Teil einer verstehbaren, Sinn gebenden Welt, aus der sie herausgefallen waren, wiederzufinden und erneut Halt, Hoffnung und Kontinuität zu erreichen. Nach „sozialen“ Traumen, also Mißhandlungen durch andere Menschen, sind die Opfer in ihrem Erleben oft besonders beeinträchtigt. Sie sind mißtrauisch, ihr Glaube an soziale Hilfe ist nachhaltig gestört. Durch das Erleiden demütigender Qualen fühlen sie sich wertlos und beschämt, die Regeln der Kultur, aus der sie kommen, verstärken häufig diese Gefühle und führen zu Isolierung. Dies gilt besonders für Frauen, die vergewaltigt wurden. Häufig sind grundlegende Gefühle von Sicherheit im sozialen Bezug zerstört. Kontakt zu andern Menschen bedeutet für die Opfer dann Unruhe, Streß, Angst, Orientierungslosigkeit. In einem fremden Land mit einer unverständlichen Sprache fühlen sie sich besonders unsicher.

Gutachter kennen das Krankheitsbild nicht ausreichend

Sie treffen hier auf ärztlich-psychiatrische oder psychologische Gutachter, die oft nicht ausreichend mit ihrer psychischen Situation, ihrer „Störung“, vertraut sind. Die Folgen von Traumatisierungen wurden in den USA nach dem Korea- und dem Vietnamkrieg schon seit längerem recht gut untersucht und in dem Krankheitsbild der Posttraumatischen Belastungsstörung (PTSD) zusammengefaßt, das bei all seinen Schwächen einigermaßen praktikabel ist. In Deutschland wurde das Thema Trauma spät aufgegriffen. Das Krankheitsbild der PTSD wurde erst in den letzten 10 bis 15 Jahren allmählich bekannter. Es war (und ist auch heute noch) in der Regel nicht Teil der Fachausbildung zum Psychiater, es wird auch an vielen psychotherapeutischen Ausbildungsstätten nicht oder nur oberflächlich gelehrt.Viele vor allem ältere Gutachter kennen also dieses Krankheitsbild nicht oder nicht ausreichend. Sie begegnen in ihren Untersuchungen Menschen, die einerseits dumpf und fühllos wirken und andererseits wenig Reizschutz haben, für die schon die Untersuchung selbst eine unerträgliche Situation von Auslieferung sein kann, die sie in Angst und Unruhe versetzt und alte Wunden aufreißt. Sie treffen auf Störungen der Erinnerung, auf Fragmente traumatischer Szenen, auf einen Wechsel völliger Erinnerungsblockaden und Überflutungen. Sie verstehen nicht, daß ihnen Menschen gegenüber sitzen, die oft in einer anderen inneren Welt leben, für die Wahrnehmung und Kommunikation ein Problem ist, bei denen die Vergangenheit immer wieder in die Gegenwart einbricht.

Sie wundern sich über die fehlenden Worte, weil sie die Studien nicht kennen, in denen festgestellt wurde, daß bei traumatischem Streß besonders das Sprachzentrum unterdrückt wird. Sie sind befremdet über die inkongruenten Erinnerungsabläufe und die Wechsel von Teilnahmslosigkeit und Angst, weil sie die psychobiologischen Veränderungen nicht kennen, die nach schweren Traumatisierungen im Gehirn auftreten. Begegnung löst starke eigene Gefühle aus Die Begegnung mit Traumatisierten löst in den meisten Menschen starke eigene Gefühle aus, die häufig zu Abwehr führen. Traumatisierung ist auch gesellschaftlich tabuisiert. Die Begegnung mit den Gefühlen des Grauens und der existentiellen Bedrohung, die Traumatisierte, oft nur ganz unterschwellig, ausstrahlen, löst Schrecken, Schuldgefühle und Angst aus, Gefühle, mit denen wir nichts zu tun haben wollen. Das Verhalten von Traumatisierten erscheint manchmal seltsam, befremdlich, sie strahlen etwas aus, was bedrohlich sein kann und die dunklen Seiten menschlicher Existenz, die wir alle in uns tragen, anklingen läßt.Die Abwehr, die hieraus resultiert, beeinflußt oft die Beurteilung erheblich. Sie kann es fördern, daß sich Gutachter in sichere Distanz und Skepsis zurückzuziehen. Sie kann andererseits dazu führen, daß behandelnde Ärzte oder Psychologen spontan und tief betroffen Atteste ausstellen, die engagiert, aber unzureichend sind und die Abwehr der Gutachter nur verstärken. Gutachter brauchen daher Selbstreflexion, Sachkenntnis und ethische Sicherheit, häufig auch Supervision, um den Belastungen ihrer Arbeit gewachsen zu sein.

Politische Situation der Abschottung

Die Begutachtung von Asylbewerbern geschieht in einem gespannten politisch-gesellschaftlichen Raum. Die Gutachter arbeiten in einer politischen Situation deutlicher Abschottung gegenüber nicht „nützlichen“ Fremden und sichtbarer Aushöhlung der Asylgrundsätze, auch unter Rot-Grün. Die Asylsuchenden werden meist erst begutachtet, wenn ihren Angaben nicht geglaubt wird, wenn ihre Anträge abgelehnt werden und die Frage der Abschiebung im Raum steht. In der Regel werden dann beamtete Ärzte als Gutachter eingesetzt, die in Gesundheitsämtern oder wie z.B. in Berlin als Polizeiärztinnen und -ärzte arbeiten. Diese Gutachter werden in einer Situation tätig, in der politisch die Abschiebung gewollt ist. Sie fühlen sich häufig unter einem mehr oder weniger großen Druck ihrer Arbeitgeber. Eigene politische Überzeugungen und Vorbehalte fließen in die Begutachtungen ein. Oft sind auch die ihnen vorgelegten Fragestellungen (bewußt?) unklar oder verkürzt. Bei eventuell traumatisierten Personen wird oft nicht danach gefragt, ob Hilfe zur Gesundung nötig ist, sondern es wird Hilfestellung bei der Abschiebung verlangt. So wurde früher häufig nach „Suizidalität“ gefragt.Dies bedeutete, Stellung zu der Frage zu nehmen, ob während des erzwungenen Transportes die Gefahr der Selbsttötung bestehen könnte und wie groß das Risiko sei.

Da viele Ärzte trotz des oben beschriebenen Druckes nicht bereit waren, dieses Risiko bei den so offensichtlich verzweifelten zu begutachtenden Menschen auszuschließen, wurde die Fragestellung in „Reisefähigkeit“ geändert, ein völlig sinnloser Auftrag in einer Zeit, in der selbst Intensivpatienten mit Flugzeugen transportiert werden.Tatsächlich wiederholt diese „Fragestellung“ den alten Auftrag, zu klären, ob die abzuschiebende Person ohne größeres Risiko, „Ärger“ zu bekommen, in ihr Ursprungsland transportiert werden kann. Sie interessiert sich nicht für das Wohl des Flüchtlings. Der deutsche Ärztetag hat 1999 eine Entschließung verabschiedet, in der es heißt: „Ausstellung einer ,Reisefähigkeitsbescheinigung’ unter Mißachtung fachärztlich festgestellter Abschiebehindernisse wie z.B. Traumatisierungen sind mit den in der ärztlichen Berufsordnung verankerten ethischen Grundsätzen nicht vereinbar.“ Dennoch werden diese Bescheinigungen weiter ausgestellt.

Katastrophale Folgen für die Asylbewerber

Die Mängel in der Begutachtung haben oft katastrophale Folgen für die Asylbewerber. So wurde im Herbst 2000 der Aachener Friedenspreisträger und Sprecher des Wanderkirchenasyls NRW, Herr H. C., in die Türkei abgeschoben, nachdem ihm in einem amtsärztlichen Gutachten bescheinigt worden war, nicht traumatisiert zu sein. Der Gutachter bescheinigte einerseits „Reisefähigkeit“ und bestritt (ohne einen so weitgehenden Gutachtenauftrag zu haben) bei Herrn C., dem mehrere Fachärzte attestiert hatten, an einer posttraumatischen Belastungsstörung zu leiden, das Vorliegen dieser Störung. Proteste verhallten, Herr C. mußte Deutschland verlassen.

Dies veranlaßte uns, eine Gruppe überwiegend Aachener Psychotherapeuten, das Abschiebe-Gutachten zu untersuchen. Wir fanden übereinstimmend gravierende ethische und fachliche Mängel. Wir formulierten notwendige Schritte, um diese Situation zu ändern: – Es müssen eindeutige und bindende Richtlinien für die Begutachtung von eventuell traumatisierten Asylbewerbern erstellt werden. Solche Richtlinien sind u.a. von der bundesweiten Arbeitsgemeinschaft der Psychosozialen Zentren für die Behandlung von Flüchtlingen und Folteropfern, aber auch von anderen Stellen bereits in guter Qualität angedacht worden. Sie müssen Form und Inhalt der Gutachten, die Dauer der Begutachtung, die Anwesenheit von DolmetscherInnen etc. regeln. Sie müssen die fachlichen Voraussetzungen der GutachterInnen beschreiben, z. B. eine ausreichende psychotherapeutische Ausbildung und laufende psychotherapeutische Tätigkeit sowie ausreichende Selbsterfahrung. – Gutachter müssen verstärkt fortgebildet werden, sowohl bezüglich ihrer Kenntnisse des Krankheitsbildes als auch bezüglich ihrer psychischen Belastung. Dies ist eine Aufgabe der Ärzte-(und später Psychologen)kammern, gemeinsam mit den Fachgesellschaften, den Behandlungszentren für Folteropfer und anderen Fortbildungszentren. – Die Ärzte-(und später auch die Psychologen)kammern müssen immer wieder die ethischen Standards wie die Pflicht zu Unabhängigkeit und Sorgfalt bei ärztlicher oder psychologischer Arbeit einfordern.

Aachener Appell: In einem Aufruf, Aachener Appell genannt, forderten wir als erste Maßnahme bindende Gutachten-Richtlinien und erinnerten an die Pflicht zu ärztlicher Eigenständigkeit.Der Aufruf wird bisher von nahezu 500 KollegInnen unterstützt, unter ihnen Vorstände großer Ausbildungsinstitute, universitärer und klinischer Einrichtungen sowie Fachgesellschaften wie BDP und der DGPT. Auch der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesärztekammer unterstützt ihn.Aus dem Unterstützerkreis hat sich eine Projekt-Gruppe entwickelt, die Gutachten-Richtlinien zusammenfaßt und mit Behörden wie dem Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge in Nürnberg diskutiert sowie über die Akademien der Landesärztekammern Fortbildungsmaßnahmen initiiert. Um unsere Ziele zu erreichen, brauchen wir weiterhin Unterstützung.Interessierte können den Aufruf unter hwgierlichs@t-online.de anfordern.

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